Krankenversicherung für Freiberufler

Sofern der Korrektor eine eigene Familie hat oder die Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist, muss er sich bei seiner Entscheidung für oder gegen die private Krankenversicherung auch Gedanken darüber machen, wie die Krankenversicherung für die Kinder aussehen soll.


Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Kasse keine Familienversicherung, das heißt, auch ein Mitglied der Familie ohne eigenes Einkommen muss Beiträge entrichten.


Krankenversicherung der Kinder

Ist der Korrektor Mitglied in der privaten Krankenversicherung, sein Partner aber in der gesetzlichen Kasse, so haben die Eltern die Wahl, bei wem die Kinder mit versichert werden sollen.

Krankenversicherung für Freiberufler



Hier gilt es aber zu beachten, dass die kostenlose Familienversicherung nicht möglich ist, wenn ein Elternteil in der privaten Krankenversicherung abgesichert ist und dieses Elternteil über das höhere Einkommen verfügt. Teilweise werden Kinder auch allein versichert, das heißt, die Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung muss nicht zwangsläufig bei dem Anbieter geschehen, bei dem auch die Eltern versichert sind.

Für Kinder gibt es in der privaten Krankenversicherung keine Altersrückstellungen.
Der Wechsel des Anbieters ist damit deutlich einfacher, als bei einem Erwachsenen, denn wenn keine Rückstellungen vorhanden sind, können auch keine verloren gehen. Für ein Kind müssen zwischen 60 und 120 Euro pro Monat für die Krankenversicherung eingeplant werden, wobei der Beitrag für Kinder nicht vom Geschlecht abhängig ist.

Eine Gesundheitsprüfung steht aber dennoch an. Sie entfällt lediglich, wenn ein Neugeborenes bis spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend zum Entbindungstermin in der privaten Krankenversicherung abgesichert wird und auch dann nur, wenn der gleiche Anbieter gewählt wird, bei dem auch die Eltern versichert sind.